Juristisches DKG-Mitglied
können alle Unternehmen, Forschungsinstitute und/oder Verbände aus dem In- und Ausland werden.
Die DKG ist als eingetragener Verein (e.V.) ein anerkannter Berufsverband. Einen Mitgliedsbeitrag können Sie daher gegebenenfalls als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Fest angestellte Mitarbeiter/innen von juristischen Mitgliedern haben mit Beitritt Ihres Unternehmens zur Gesellschaft das Recht erworben, zu juristischen Mitgliederkonditionen an allen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, bei der die DKG Veranstalter oder Mitveranstalter ist.
Weitere Vorteile einer Mitgliedschaft, die interessant sein können:
Nachfolgend finden Sie Unternehmen, Forschungsinstitute und Verbände aus dem DKG‑Netzwerk. Unser Vorschlag: Falls Sie noch Unterstützung benötigen für die Entscheidung zu einer Mitgliedschaft – kontaktieren Sie uns persönlich über die Geschäftsstelle oder informieren Sie sich zur DKG bei einem unserer Mitglieder.