DKG Mitgliederversammlung
Die DKG Mitgliederversammlung entscheidet über die personelle Zusammensetzung des Vorstandes, über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern, den Ausschluß von Mitgliedern, über Satzungsänderungen, über alle vermögensrechtliche Angelegenheiten, Beitragsfragen und über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung. Sie ist damit das höchste demokratische Entscheidungsgremium der Gesellschaft!
Alljährlich findet eine ordentliche DKG Mitgliederversammlung statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn wenigstens ein Viertel aller stimmberechtigten DKG Mitglieder diese beantragen!
Abkürzungen: HV - Hauptversammlung
GJ - Geschäftsjahr
GJA - Geschäftsjahresabschluss
Information und Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 der Deutschen Keramischen Gesellschaft e.V. (DKG)
Weitere Informationen werden im I. Quartal 2021 hier veröffentlicht.
