Demokratie zuerst – bei allen DKG‑Entscheidungen!
Die Hauptversammlung entscheidet über die personelle Zusammensetzung des Vorstands, über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern, den Ausschluss von Mitgliedern, über Satzungsänderungen, über alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Beitragsfragen und über die Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung. Dieses Gremium ist damit das höchste demokratische Entscheidungsgremium der Gesellschaft.