Am 07. März 2016 hat die Hauptversammlung die nachfolgende DKG-
Verpflichtungserklärung zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" nach den Empfehlungen der DFG verabschiedet.
Wortlaut der DKG-Verpflichtungserklärung
(Stand: 07.03.2016)
Die DKG betreibt nach § 1 Abs. 3 ihrer Satzung die Förderung der gesamten Keramik in technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Beziehung und versucht diese Ziele zu erreichen, durch:
die Organisation von Tagungen und Seminaren auf relevanten Gebieten
die Mitteilung technischer und wissenschaftlicher Fortschritte in besonderen “Berichten” und durch Mitarbeit bei anderen literarischen Unternehmungen
die Behandlung fachlicher Grundlagen in zweckdienlichen Ausschüssen
die Ausführung von technisch-wissenschaftlichen Arbeiten und durch entsprechende Mitarbeit an solchen von dritter Stelle und
die Förderung des keramischen Unterrichts an Hochschulen und Fachschulen und die Durchführung von entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen.
Die DKG hat (zurzeit) drei fest angestellte Mitarbeiter und ist ein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragener Verein (e.V.) und anerkannter Berufsverband. Der Verein wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert.
Dem Vorstand, dem Leiter der wissenschaftlichen Arbeiten und allen Mitarbeitern (w/m/d) sind die Empfehlungen der DFG zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" bekannt, die von der Kommission “Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ erarbeitet wurden. Die DKG macht sich die vorgenannten Empfehlungen zu
Eigen; der Vorstand, der Leiter der wissenschaftlichen Arbeiten und alle Mitarbeiter sind darauf verpflichtet.
Köln, den 08.03.2016
Deutsche Keramische Gesellschaft e.V. (DKG)
Herr Joachim Heym
DKG-Vorstandsvorsitzender
Herr Dr.-Ing. Detlev Nicklas
DKG-Geschäftsführer
Stand 2021: Als unabhängige Vertrauenspersonen (gewählte Ombudspersonen), insbesondere als Ansprechpartner für alle Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis stellen sich in der DKG, Frau Prof. Dr. Antje Liersch und Frau Dr. Angelika Priese zur Verfügung.