Persönliches DKG-Mitglied
kann jede Privatperson aus dem In- und Ausland werden.
Die DKG ist als eingetragener Verein (e.V.) ein anerkannter Berufsverband. Es ist daher möglich, dass ihr Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag übernimmt. Unabhängig davon können Sie als Selbstzahler - gegebenenfalls - den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen.
Für alle Skeptiker gegenüber einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband seien wissenschaftliche Untersuchungen erwähnt, die belegen, dass Personen, die sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen und die das Gespräch mit anderen Berufskollegen suchen, die am Markt Erfolgreicheren sind.