Persönliches DKG-Mitglied
kann jede Privatperson aus dem In- und Ausland werden.
Die DKG ist als eingetragener Verein (e. V.) ein anerkannter Berufsverband. Es ist daher möglich, dass Ihr Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag übernimmt. Unabhängig davon können Sie als Selbstzahler gegebenenfalls den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen.
Als Mitglied dieser Gesellschaft können Sie über die persönlichen Netzwerke anderer Mitglieder sehr schnell und sicher Kontakte zu weiteren Personen und/oder Unternehmen aus der gesamten keramischen Branche und deren Zulieferindustrien knüpfen.
Weitere Vorteile einer persönlichen Mitgliedschaft: