Nach FDKG-Satzung ist eine Teilnahme an dieser Hauptversammlung nur möglich, wenn Sie entweder ein persönliches Mitglied sind oder als Beaufttragter eines juristisches FDKG-Mitglied handeln.
Ihre FDKG-Mitgliedschaft wird beim Anmeldeprozess durch Aufforderung zur Eingabe einer persönlichen und/oder juristischen Mitgliedsnummer geprüft.
Weiterhin benötigt die FDKG für diese virtuelle Hauptversammlung für das Protokoll und zur Erfassen der Beschlusslagen (Anzahl Stimmen: JA / NEIN / ENTHALTUNGEN) von allen Beauftragten (w/m/d) eines juristischen FDKG-Mitgliedes, eine dokumentierbare (schriftliche) Bestätigung des Gesellschafters / des Vorstandes / der Geschäftsführung etc., dass Sie im Auftrag des FDKG-Mitgliedes handeln.
Bei persönlichen FDKG-Mitgliedern verwenden wir die in der Gesellschaft hinterlegten Mitgliederdaten.
Alle Angaben werden beim Anmeldeprozess abgefragt und nachfolgend von der Geschäftstelle überprüft.
Beste Grüße
i. A. des FDKG-Vorstandes