Beitragsordnung der DKG
- DKG MITGLIEDSBEITRAG pro anno -
(Gültigkeitsbereich: 01.01.-31.12. des laufenden Jahres / weltweit)
Industrie
gestaffelt nach Jahresumsatz vor Steuern / eine Post- und Rechnungsadresse pro
Mitglied / Mitgliedschaft nur pro wirtschaftlich eigenständige Betriebsstätte in einem
Unternehmen/Tochterunternehmen/Unternehmensgruppe/Konzern etc.
Jahresumsatz |
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über EUR 125.000.000 |
EUR 12.500,- |
über EUR 50.000.000 |
EUR 7.500,- |
über EUR 25.000.000 |
EUR 5.750,- |
über EUR 10.000.000 |
EUR 4.000,- |
über EUR 7.500.000 |
EUR 2.750,- |
über EUR 5.000.000 |
EUR 1.750,- |
über EUR 2.500.000 |
EUR 1.000,- |
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(Mindestbeitrag) |
Bildungs- und Forschungseinrichtungen EUR 300,-
keine Sammelmitgliedschaften über: übergeordnete Universitäten,
Hoch- und Fachschulen, Träger,- Bildungs- und/oder Forschungseinrichtungen,
Institute, Teilinstute etc.
persönliche Mitglieder (w/m)
Mitglied in leitender Stellung (z.B. Firmeninhaber, Direktoren, Prokuristen, Betriebs- und Institutsleiter etc.) |
EUR 180,- * |
Mitglieder (angestellt) |
EUR 110,- * |
Mitglieder im Ruhestand |
EUR 60,- * |
Student (ohne ein festes Arbeitseinkommen) |
EUR 40,- * |
BEITRAGSFREI Studierende, Fachschüler und Jungakademiker mit einer Kombi-Mitgliedschaft in der DKG und Nachwuchsnetzwerk KERAMIK für die Dauer Ihrer regulären Studienzeit |
* Bitte beachten Sie: Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat
an die DKG, reduziert sich der o. b. Mitgliedsbeitrag um EUR 10,00
Verwaltungsbeitrag für alle Mitglieder außerhalb von Deutschland:
Für Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands - ohne Erteilung eines
SEPA-Lastschriftmandat an die DKG - muss zusätzlich zum obigen Jahresbeitrag
ein kostendeckender Verwaltungsbeitrag von weiteren EUR 10,00 für die erhöhte
Versandkosten berechnet werden.
